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Der Beginn

Bevor eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt wird, finden in der Regel bis zu 4 probatorische Sitzungen („Vorgespräche“) statt. Im Rahmen dieser Vorgespräche haben Sie die Möglichkeit, Ihren Psychotherapeuten besser kennen zu lernen und zu entscheiden, ob Sie sich bei ihm verstanden und gut aufgehoben fühlen.

Sie sollten das Gefühl haben, sich auch mit sehr vertraulichen Themen an ihn wenden zu können und sich auf den therapeutischen Prozess mit ihm einlassen zu wollen. Da der Erfolg einer Psychotherapie auch wesentlich von der „therapeutischen Beziehung“, also dem Kontakt zwischen Patient und Therapeut abhängt, ist dieser Punkt von besonderer Wichtigkeit. Sollten Sie den Eindruck haben, dass zwischen Ihnen und dem Therapeuten „die Chemie nicht stimmt“, sollte dies besprochen und eventuell der Wechsel zu einem anderen Therapeuten in Betracht gezogen werden.


Klärung und Entscheidung

Die Entscheidung, ob nach den Vorgesprächen eine Psychotherapie beantragt wird, wird gemeinsam besprochen. Nachdem in den Vorgesprächen abgeklärt wurde, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihrer Problematik erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer jeweiligen Therapeutin tragfähig ist, wird gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Über alle Formalitäten und Abläufe werden Sie selbstverständlich von uns informiert.

Wenn nach den probatorischen Sitzungen und ggf. weiteren diagnostischen Untersuchungen ein Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie gestellt wird, muss als Teil des Antrags ein Befundbericht eines Arztes beigefügt werden (sog. „Konsiliarbericht“).

Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt dann auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten. Dieser Bericht enthält Angaben zu Ihren Beschwerden, zur Lebensgeschichte, zur Diagnose, sowie zum Behandlungsplan und zur Prognose der geplanten Behandlung. Aus dem Bericht muss erkennbar werden, warum die Therapie notwendig ist.

In der Regel wird dieser Antrag spätestens nach der letzten probatorischen Sitzung gestellt. Dieses Bewilligungsverfahren kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen (erst nach der Bewilligung können die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden). Sie werden dann von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Es besteht auch die Möglichkeit, als Privatpatient die Kosten zu übernehmen, dies wird unter bestimmten Bedingungen gewünscht. Dadurch wird der Ablauf auch schneller und die Therapie kann früher beginnen.

Kosten

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und auch der meisten privaten Krankenversicherungen, je nach Versicherungsbedingungen (Auskunft und die entsprechenden Unterlagen hierzu erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen).

Sie können uns direkt mit Ihrer Krankenversichertenkarte aufsuchen.
Ein Überweisungsschein brauchen Sie nur mitzubringen, wenn Sie dem Hausarztvertrag beigetreten sind.

Da wir als Bestellpraxis einen festen Termin zu einer festgelegten Zeit für Sie „reservieren“, ist es für die Abläufe in der Praxis erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, falls Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können (mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin).

Da eine nicht wahrgenommene Sitzung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet und bei zu kurzfristiger Absage auch nicht anderweitig belegt werden kann, entsteht uns ein Honorarausfall. Daher müssen wir eine nicht rechtzeitig abgesagte, nicht wahrgenommene Sitzung privat in Rechnung stellen.